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Kunrau den 09.05. 2012
Liebe Freunde
und Nachbarn, liebe Mitstreiter im Kampf für die Erhaltung der
Lebensqualität in unseren Dörfern!
Nachdem wir ein Jahr lang
Ruhe hatten vor den Plänen der Bentheimer Schweinefabrikanten, müssen
wir uns erneuet für unsere Heimatdörfer einsetzen.
Zur Erinnerung: Unmittelbar
vor dem geplanten Termin der Erörterung ihrer Pläne hatten die
Antragsteller ihr Vorhaben zurückgezogen, um „ wesentliche Änderungen
des Antragsgegenstandes“ vorzunehmen. Seit dem vergangen Herbst liegt
nun der angeblich wesentlich geänderte Antrag vor. Weil die
Antragsteller aber nach mehr als zwei Jahren Laufzeit des Verfahrens
immer noch nicht in der Lage waren, vollständige Unterlagen
einzureichen, konnte das Landesverwaltungsamt erst jetzt die
öffentliche Bekanntmachung vornehmen, also die Unterlagen öffentlich
auslegen.
Sie können jetzt
vom 25. April bis 24. Mai 2012 im
Klötzer Rathaus, Zimmer 214
zu
den normalen Öffnungszeiten (Mittwoch nur Vormittag)
eingesehen
werden.
Dann haben wir noch bis zum
7. Juni
Zeit, Einwendungen einzureichen, in denen
wir auf die Unzulässigkeit des Vorhabens hinweisen können.
Für den
26. Juni 2012,
10:00 Uhr,
ist dann im Schloss Kunrau der Erörterungstermin geplant.
Wie schon im vergangen Jahr
werden wir auch diesmal wieder beim Verfassen und Versenden von
Einwendungen behilflich sein. Dafür stehen Vertreter unserer Gruppe an
den folgenden Tagen im Schloss zur Verfügung.
Samstag, den 12. 05. 2012, 09.00
– 13.00 Uhr
Mittwoch, den 16. 05. 2012, 15.00 –
18.00 Uhr
Samstag, den 19. 05. 2012, 09.00
– 13.00 Uhr
Mittwoch, den 23. 05. 2012, 15.00 –
18.00 Uhr
Samstag, den 26. 05. 2012, 09.00
– 13.00 Uhr
BUND-Ortsgruppe Kunrau
Unter der Gürtellinie
Kunrau, den 20.01.2012
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Unter der Überschrift „Weit unter der
Gürtellinie platziert“ berichtet die Altmarkzeitung am 20.01.2012 auf
Seite 3 aus der Hauptausschusssitzung in Klötze. Aus diesem Grund hat Günter Zogbaum,
zwei Leserbriefe
an Altmark Zeitung und Volksstimme verfasst und abgeschickt. Klicken
sie auf Leserbriefe um den Link zu öffnen und die beiden Briefe zu
lesen.
Leserbriefe

Hier gibt es einen Vordruck für
Einwendungen

BUND – Landesverband
Sachsen - Anhalt e.V.
Ortsgruppe Kunrau
Kunrau, den 10.01.2012
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
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Liebe Nachbarn und Freunde!
Zum
neuen Jahr, das eben begonnen hat, sendet Euch die BUND-Ortsgruppe die
allerbesten Grüße. Wie schon 2011 wollen wir auch in diesem Jahr
unseren Teil dazu tun, dass es ein erfolgreiches werde, um unsere
engere Heimat vor der Invasion der Bentheimer Schweinefabrikanten zu
schützen.
Ein
neuer Antrag auf Genehmigung einer Schweinemastanlage liegt inzwischen
vor. Allerdings ist eine öffentliche Auslegung noch nicht anberaumt.
Noch können wir also keine Einwendungen formulieren, denn es sind
noch Änderungen oder Ergänzungen möglich.
Schon
jetzt aber möchten wir alle Interessenten einladen, sich mit uns an
der Badeanstalt in Kunrau zu einem kleinen Plausch zu treffen. Für
Glühwein, Kaffee, Tee usw. ist gesorgt. Als Gäste erwarten wir u.a.
das Mitglied des Bundestages Undine Kurth, Vorsitzende des
Landesverbandes Sachsen-Anhalt des BUND, sowie den
Landesgeschäftsführer Oliver Wendenkampf.
Wir
treffen uns am
Samstag,
14.01.2012
um 14.00
Uhr
an
unserer Badeanstalt in Kunrau !
Darum möchten wir auf diesem Wege alle
Interessierten aufmerksam machen und um möglichst zahlreiche Teilnahme
bitten.
Die Ortsgruppe Kunrau des BUND
Pressemitteilung der BUND-Ortsgruppe
Kunrau
An Altmarkzeitung und Volksstimme am
12.10.2011
Neuigkeiten in Sachen Schweinemast –
Information der BUND-Ortsgruppe Kunrau
Kunrau, den 12.10.2011
Nachdem am 09.06.2011, unmittelbar vor
dem schon anberaumten Erörterungstermin, die „Kunrauer und Bentheimer
Schweinemast GmbH & Co. KG“ einen Rückzieher machte und erklärte, den
Antragsgegenstand in wesentlichen Punkten ändern zu wollen, kommt nun
endlich wieder Bewegung in die Sache.
Am 30.08.2011 hat die gleiche Firma
beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen neuen Antrag gestellt,
der wie der alte auf Bau und Betrieb einer Schweinemastanlage mit 8250
Mastplätzen bei drei Durchgängen pro Jahr zielt. Die zugehörige Akte
liegt der Stadt Klötze vor. Sie kann nach dem Umweltinformationsgesetz
von interessierten Bürgern dort eingesehen werden.
Vertreter der BUND-Ortsgruppe Kunrau
haben von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht und dabei
festgestellt, dass es sich offenbar um einen neuen Antrag, nicht um
die Änderung oder Ergänzung des alten, handelt. Das geht aus
verschiedenen Teilen der Akte hervor.
Demzufolge ist zu anzunehmen, dass die
Stadt Klötze zu einer erneuten „Stellungnahme der Gemeinde“, einer
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen also, aufgefordert
worden ist.
Wir, die BUND-Ortsgruppe, werden nun
zunächst die vorliegenden Materialien eingehend prüfen. Nach unseren
bisherigen Feststellungen sind die am Antragsgegenstand vorgenommenen
Änderungen minimal. Vor allem sind sie ganz sicher nicht geeignet, die
Umweltverträglichkeit zu verbessern.
Die neuen Antragsunterlagen enthalten
auch neue Prognosen für die Ausbreitung von Schall, Staub, Geruch usw.
Gegebenenfalls werden wir auch hier
wieder das Plausibilitätsgutachten eines unabhängigen Sachverständigen
einholen.
Die 1500 Unterzeichner unseres Aufrufs
„Pro Schwimmbad – contra industrielle Mast“, die vielen Spender,
welche mit ihrem Engagement halfen, Gutachter- und Anwaltskosten
aufzubringen, und alle Einwohner der umliegenden Ortschaften können
sicher sein, dass wir ihre Interessen weiter mit voller Kraft
vertreten werden.
Sobald wir die vorliegenden Unterlagen
– es handelt sich immerhin um 690 Seiten – genau durchgesehen haben,
werden wir in einer neuen Informationsveranstaltung der
Einwohnerschaft unsere Ergebnisse vorlegen.
BUND-Ortsgruppe Kunrau
Info zum Erörterungstermin

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Sachsen-anhalt e. V.
Ortsgruppe Kunrau
Kunrau, den 18.02.2011
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das wollen
wir:

Die Zeit ist reif!
In der „Volksstimme“ hat das Landesverwaltungsamt die
öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der Bentheimer
Schweinefabrikanten für die Zeit vom 23.02.2011 bis zum 22.03.2011
angekündigt. Ganz klein gedruckt, aber aufmerksamen Lesern ist es
nicht entgangen. Schwein gehabt!
Jetzt wird es ernst!
Wir alle können und werden uns nun
diese Unterlagen ansehen und unsere Meinung dazu in schriftlichen
Einwendungen zu Protokoll geben.
Die Informationsveranstaltung
am 28.02.2011
war ein voller Erfolg der Saal des Kunrauer Schlosses war bis auf den
letzten Platz gefüllt Zeitungen und Fernsehen werden in den nächsten
Tagen berichten.
An diesem Abend hat die BUND-Ortsgruppe die Ergebnisse ihrer
bisherigen Arbeit vorgestellt und das weitere Vorgehen mit den Bürgern
besprochen sowie jedem Interessierten Rat und Hilfe angeboten.
Die Ortsgruppe Kunrau des BUND
Rede Günter Zogbaum:


Hier gibt es einen Vordruck für
Einwendungen

Sollte jemand die Datei hier nicht
geöffnet bekommen, kann er sich gerne bei mir melden ich sende dann
den Vordruck als PDF oder MS Word zu.
Musterbrief

Öffentliche Bekanntmachung des
Referates
Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,
Gentechnik,
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Antrag der Kunrauer und Bad
Bentheimer Schweinemast GmbH & Co. KG in 48455 Bad Bentheim auf
Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetz
es zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von
Schweinen in 38486 Klötze, OT Kunrau, Altmarkkreis Salzwedel
Die Kunrauer
und Bad Bentheimer Schweinemast GmbH & Co. KG in 48455 Bad Bentheim
beantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung
und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von 8.250 Mastschweinen. die
Errichtung von zwei Güllebehältern ( je 3.991m)mit Gülleabfüllplatz,
zwei Vorgruben, acht Futtersilos, das Aufstellen eines
Kadavercontainers, die Einrichtung von Sanitär- und Sozialbereichen
sowie das Aufstellen von zwei Flüssiggastanks (je 5.100l)( Anlage nach
Nr. 7.1.g) Spalte1, nach Nr.9.1.b) Spalte 2 und nach Nr.9.36 Spalte 2
des Anhanges zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4.
BImSchV)
Auf dem
Grundstück in 38486 Klötze, OT Kunrau
Gemarkung:
Kunrau
Flur:
4
Flurstück:
12 /1
Die Anlage soll
entsprechend dem Antrag im IV. Quartal 2011 in Betrieb genommen
werden.
Unselbständiger
Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom
23.02.2011 bis einschließlich 22.03.2011
Bei folgenden
Behörden aus und können zu den angegeben Werktagen und Zeiten
eingesehen werden:
1. Stadt
Klötze
Bauamt, Zimmer 218
Schulplatz 1
38486 Klötze
Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr
und
von 14:00 bis 16:00 Uhr
Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr
und
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mi. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr
und
von 14:00 bis 16:00 Uhr
Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr
2.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Raum N 212
Dessauer Str. 70,
06118 Halle (Salle)
Mo.- Do. von 08:00 bis
16:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen
Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich in der Zeit vom:
23.02.2011 bis einschließlich 05.04.2011
Bei der Genehmigungsbehörde
(Landesverwaltungsamt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der
Antrag und Unterlagen zur Einsicht ausliegen.
Stadt Klötze
Bauamt, Zimmer 218
Schulplatz 1
38486 Klötze
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen sollen neben Vor- und
Familiennamen ach die volle und leserliche Anschrift des Einwenders
enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, weshalb das
Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der
Antragstellerin bekannt gegeben . Auf Verlangen des Einwenders werden
dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben
nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Sofern frist- und formgerechte
Einwendungen vorliegen, können diese in einem öffentlichen
Erörterungstermin stattfinden am
14.06.2011
mit den Einwendern und Antragstellerin erörtert werden.
Beginn der Erörterung: 10:00 Uhr
Ort der Erörterung Stadt Klötze
Außenstelle Kunrau
(Schloss Kunrau)
Am Park 2
38486 Klötze, OT Kunrau
Die Entscheidung der
Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach
Ablauf der Genehmigungsfrist getroffen und öffentlich bekannt gemacht.
Bei Einwendungen, die von mehr als
50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht
werden(gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige
Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit
seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter
bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter
bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenanten Angaben nicht deutlich
sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehen Seite enthalten,
können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, das die
Zustellung der Entscheidung über die Einwendung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgen kann.
Leserbriefe :

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